Dem liegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zugrunde, die nicht nur die Mitverantwortung einschließt, sondern das jeweilige Entscheidungsrecht der Eltern respektiert. Die in diesem Rahmen notwendige Elternarbeit findet in unserer Schule auf verschiedenen Ebenen statt:
Im Vordergrund unserer Elternarbeit steht das persönliche Gespräch, das sowohl in der Schule als auch telefonisch oder bei den Schülern zu Hause stattfindet. Diese Gespräche werden mit dem Ziel geführt, Informationen z.B. über den Umgang mit den Kindern auszutauschen, Überlegungen über die Notwendigkeit und das Ausmaß angestrebte Veränderungen zu treffen, den Eltern beratend zur Seite zu stehen und eigene Entscheidungen zu provozieren. Auch über das Leistungsniveau bzw. über das soziale Verhalten ihrer Kinder werden die Eltern informiert.
Je nach Entwicklungsstand und -alter der Schülerinnen und Schüler gestalten sich diese Gespräche thematisch unterschiedlich, beruhen jedoch stets auf dem gegenseitigen Erfragen von Informationen und dem Erläutern von eventuellen Zusammenhängen. Muss z.B. die Frage nach der künftigen Berufswahl geklärt werden, steht inhaltlich die Beratung der Eltern im Vordergrund. Dies trifft ebenfalls auf die Vermittlung von weiterführenden Maßnahmen zu, wie z.B. Sprachtherapie, Krankengymnastik, Erziehungsberatungsstellen, Arztbesuche, Jugendamt etc.
Außerdem erhalten die Eltern im Gespräch gezielte Informationen über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler, curriculare Zusammenhänge sowie organisatorische Bereich des Schulalltags.
Die zweimal jährlich stattfindenden Elternsprechtage ist Elternarbeit, die auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Laufe unserer Arbeit mit den Eltern machten wir die Erfahrung, dass ein Großteil der Eltern die Sprechzeiten nutzt. Seitdem Schulen Elternsprechtage nur noch am Nachmittag anbieten können, müssen Gespräche an solchen Tagen deutlich kürzer ausfallen, damit alle Eltern einen Termin erhalten können. Daher sind zusätzliche Gesprächstermine deutlich nötiger geworden. Ein Gespräch mit Eltern sollte zeitlich begrenzt sein, aber genügend Raum für einen persönlichen Austausch bieten, der erst ein Vertrauensverhältnis zum Klassenlehrer/zur Klassenlehrerin möglich macht.
Kontakte von der Schule zum Elternhaus lassen sich auch durch Hausbesuche herstellen, die je nach Situation und Bedarf, in der Regel mit Zustimmung der Eltern, durchgeführt werden. Die Hausbesuche dienen auch zur Klärung von Erziehungsfragen und deren Lösungsmöglichkeiten, da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich Kinder zu Hause anders verhalten als in der Schule (und Eltern oftmals ebenfalls). Auch der Einblick in das Umfeld des Kindes kann oft schon ein Hinweis auf bestehende Probleme sein.
Das Einberufen der Elternpflegschaft wird ebenfalls regelmäßig eingehalten. Hier werden die Eltern auf das Recht ihrer Mitbestimmung in Schule hingewiesen und aufgefordert, aktiv am Schulgeschehen teilzuhaben. Es wird versucht ,Eltern, die sich in Mitwirkungsgremien wie z.B.die Schulkonferenz wählen lassen, immer wieder zur aktiven Teilhabe am Schulleben aufzufordern und sie darin zu unterstützen.